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«Nicht relevant»: Der Bund will nicht wissen, woher die Afghaninnen kommen

Der Bund prüft bei Asylsuchenden nicht, ob sie zuvor in Drittstaaten wie dem Iran lebten, da dies laut Justizminister Beat Jans «nicht relevant» sei. Das SEM erkennt seit Juli 2023 afghanische Frauen und Mädchen grundsätzlich als Flüchtlinge an, wobei 98 Prozent der Asylgesuche bewilligt w ...

«Nicht relevant»: Der Bund will nicht wissen, woher die Afghaninnen kommen
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Die Fakten: Der Bund überprüft bei Asylsuchenden grundsätzlich nicht, ob und wie lange sie sich in Drittstaaten aufgehalten haben, bevor sie in der Schweiz Asyl beantragen. Diese Angaben seien für das Asylverfahren «nicht relevant», antwortet Justizminister Beat Jans in der Fragestunde des Nationalrates.

Warum das wichtig ist: Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich die Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) gerügt. Afghaninnen würden entgegen dem Gesetz ohne Einzelfallprüfung als verfolgt behandelt. In der Fragestunde des Nationalrats forderten Parlamentarier darum Antworten von Justizminister Beat Jans.

Diese Antworten lassen aufhorchen. Seit der Praxisänderung im Juli 2023 gewährt das SEM Frauen und Mädchen aus Afghanistan grundsätzlich Asyl statt nur einer vorläufigen Aufnahme. Bis Ende April dieses Jahr wurden daher rund 10’200 afghanische Staatsangehörige als Flüchtlinge anerkannt

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Brisant: Das SEM verfügt über «keine spezifischen statistischen Informationen» zum letzten Wohnort dieser Personen. Das spielt auch keine Rolle. Denn: Der Aufenthalt in einem Drittstaat wie zum Beispiel Iran ist für Justizminister Beat Jans «kein Ausschlussgrund für Asyl». Die entsprechenden Daten seien für das Asylverfahren «nicht relevant».

Mit anderen Worten: Von den 13’000 eingereisten Afghaninnen und Afghanen will das SEM gar nicht erst wissen, wo sie sich vor ihrer Einreise aufhielten. Das gilt auch für alle anderen Asylbewerber.

Der Kontext: Erst letzte Woche rügte das Bundesverwaltungsgericht die Praxis des SEM. Ausgang war eine Recherche des «Nebelspalters». Offiziell hielt das SEM stets fest, dass keine automatische Anerkennung von Afghaninnen erfolge und jeder Fall einzeln geprüft werde. Das Gericht kam zu einem anderen Schluss: Der bereitgestellte Fragebogen reiche dazu nicht aus.

Wie es weiter geht: Justizminister Beat Jans konnte die Kritik zur Asylpraxis des SEM nicht aus dem Weg räumen. SVP-Nationalrat Gregor Rutz hat bereits im «Nebelspalter» angekündigt, dass er seinen Vorstoss, welcher der aktuellen Praxis ein Ende setzen will, erneut einreichen wird. Dieser wurde zuvor mit einer Stimme Unterschied abgelehnt – unter anderem wegen der Beteuerungen von Beat Jans, dass es stets zu einer «Einzelfallprüfung» komme.

Hinweis: Das Staatssekretariat für Migration wurde für eine Stellungnahme zur Antwort von Justizminister Beat Jans aus der Fragestunde des Nationalrates angefragt. Bis zum Redaktionsschluss ist keine Antwort eingegangen.

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