Die Fakten: Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will den Weg für die neuen EU-Abkommen verfassungsrechtlich absichern – und gleichzeitig verhindern, dass zentrale Teile des Pakets später separat vors Volk kommen.
Der Entscheid: Die Kommission hat mit 7 zu 6 Stimmen eine Verfassungsänderung verabschiedet. Diese verpflichtet den Bundesrat, die Stabilisierungsabkommen mit der EU zu ratifizieren – aber nur, wenn Volk und Stände zustimmen.
Der Kern:
- Die neue Verfassungsbestimmung soll die umstrittene Vereinbarkeit der Ausweitung der Personenfreizügigkeit mit Artikel 121a der Bundesverfassung klären.
- Damit würde zugleich die Debatte über ein besonderes obligatorisches Staatsvertragsreferendum («Referendum sui generis») hinfällig.
- Lehnt der Ständerat die Verfassungsänderung jedoch ab, bevorzugt die Kommission als Plan B dennoch ein obligatorisches Referendum sui generis statt eines fakultativen Referendums.

Bemerkenswert: Mit 9 zu 0 Stimmen (bei vier Enthaltungen) beschloss die Kommission zudem, dass die Umsetzungsgesetze nicht dem Referendum unterstehen sollen. Ziel ist es, das gesamte EU-Paket zusammenzuhalten und zu verhindern, dass Begleitmassnahmen später einzeln an der Urne scheitern.
Was noch fehlt: Die ebenfalls umstrittene Schubert-Praxis – wonach neues Bundesrecht ausnahmsweise dem Völkerrecht vorgehen kann – wird nicht Teil dieser Vorlage. Die Kommission will sie später in einer separaten Verfassungsänderung regeln, damit dazu zunächst eine Vernehmlassung durchgeführt werden kann.
Wie es weitergeht: Die Vorlage wird Ende der Woche veröffentlicht und dem Bundesrat zur Stellungnahme überwiesen. Die Kommission will sie am 17. August erneut beraten, damit der Ständerat das Geschäft in der Herbstsession behandeln kann.
Meine Beurteilung: Der Ständerat wählt den logischsten und juristisch saubersten Weg, den bewährten direktdemokratischen Gepflogenheiten gerecht zu werden. Und er erteilt den «taktischen Überlegungen», also der Angst vor einer Ablehnung der Rahmenverträgen von Bundesrat und EU-Turbos eine Absage. Gut so!