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EU-Richter haben Aktien – und niemand schaut richtig hin

EU-Richter haben Aktien – und niemand schaut richtig hin
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Die Fakten: Knapp die Hälfte der Richter und Generalanwälte am Gerichtshof der EU besitzt Aktien von grossen Unternehmen – auch in Wirtschaftsbereichen, in denen sie Entscheide treffen. Das enthüllte ein Netzwerk aus Investigativjournalisten

Warum das wichtig ist: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verlangt von Regierungen und Unternehmen höchste Rechtsstaatlichkeit. Bei den eigenen Richtern genügt dagegen offenbar ein System, das weitgehend auf Selbstkontrolle basiert – obwohl viele von ihnen Beteiligungen an Unternehmen halten, über deren Branchen sie urteilen.

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Die Enthüllung:

Der Haken: Der Bericht liefert keine Belege für tatsächliche Befangenheit. Das Problem ist ein anderes: Schon der Anschein mangelnder Unabhängigkeit kann das Vertrauen in das höchste Gericht der EU beschädigen.

O-Ton: Der Bericht zitiert Koen Lenaerts, Präsident des EuGH, der selbst 2020 in einem Interview sagte

«Ein Richter darf nicht das geringste persönliche Interesse daran haben, dass eine Partei den Prozess gewinnt oder verliert.»

«Diese gleiche Distanz ist auch eine Frage der Wahrnehmung: Keine der Parteien darf einen begründeten Anlass haben, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln.»

Das Problem: Weder Lenaerts, noch seine Richter und Generalanwälte befolgen diese Linie im Alltag. Sie nehmen zum Beispiel auch Orden von Staaten an: Lenaerts wurde 2004 vom belgischen König sogar zum Baron ernannt, was zu einer Befangenheit gegenüber Belgien führt. Maria Rosario Silva de Lapuerta, obwohl ohne Doktorat bis 2021 Vizepräsidentin des EuGH, erhielt gleich zwei spanische Orden. Der Luxemburger François Biltgen erhielt den Verdienstorden des Grossherzogtums Luxemburg, einen Orden aus Portugal und einen aus Tirol.

Der Kernvorwurf: Solche Ehrungen schaffen objektiv den Anschein einer Bindung an einen Mitgliedstaat und verletzen damit die richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

Besonders brisant:

Das sagen Experten: Juristen und Transparenzexperten sprechen gemäss Recherche von einem System, das  den Standards anderer Höchstgerichte hinterher bleibt. Wer über milliardenschwere Verfahren entscheidet, sollte schon den Verdacht persönlicher Interessen vermeiden. Mehrere Experten fordern deshalb, dass Richter ihre Aktien vor Amtsantritt verkaufen müssten.

Noch ein Problem: EuGH-Richter werden von ihren Heimatstaaten für jeweils sechs Jahre nominiert – und können wiedergewählt werden. Kritiker sehen darin ein strukturelles Risiko: Wer auf eine zweite Amtszeit hofft, bleibt von den Regierungen abhängig, die über seine Wiederernennung entscheiden. Die Auswahl der Richter erfolgt zudem durch ein geheimes Gremium namens 255-Komitee (bestehend aus sieben meist ehemaligen EuGH-Richtern), das hinter verschlossenen Türen entscheidet.

Der Fall: Der Luxemburger Richter François Biltgen, seit 2013 Richter am EuGH, wirkte 2023 an einem Urteil zugunsten Luxemburgs und Amazons in einem Steuerstreit mit der EU-Kommission mit, obwohl die strittigen Steuerentscheide teilweise aus seiner Zeit als Minister in Luxemburg stammten. Biltgen weist einen Interessenkonflikt zurück und betont, er unterhalte keine politischen Kontakte mehr, was im kleinräumigen Luxemburg wenig glaubwürdig ist. Zwar ist es nach den Regeln zulässig, dass Richter über Fälle ihres Heimatlandes entscheiden. Um nationale Befangenheit zu vermeiden, sollen sie jedoch möglichst nicht als Berichterstatter fungieren. Dennoch fanden die Recherchen zwischen 2018 und 2024 rund 30 Fälle, in denen Richter diese entscheidende Rolle in Verfahren mit direktem Bezug zu ihrem Heimatstaat übernahmen.

Die Verteidigung des Gerichts: Der EuGH betont, dass Aktienbesitz grundsätzlich unproblematisch sei, solange er die Rechtsprechung nicht beeinflusse. Befangenheitsfälle hätten bislang keinen Ausschluss eines Richters erforderlich gemacht. Richter hätten zudem ein Recht auf ein Privatleben und eigenes Vermögensmanagement.

Das Fazit: Der Bericht erhebt keine Korruptionsvorwürfe. Er zeichnet aber das Bild eines Gerichts, das für andere höchste Massstäbe anlegt, bei der eigenen Transparenz jedoch erhebliche Lücken offenlässt. Gerade für ein Gericht, dessen Urteile Regierungen, Unternehmen und Millionen Bürger binden, ist das mehr als ein Schönheitsfehler – denn Unabhängigkeit muss nicht nur bestehen, sondern auch sichtbar sein.