Die Fakten: Die dynamische Übernahme von EU-Recht verändert laut einer Studie des Zentrums für Demokratie Aarau die Machtbalance im Schweizer Staat. Formell bleiben die demokratischen Instrumente weitgehend bestehen. Materiell verlieren Parlament, Stimmberechtigte und Kantone jedoch an Einfluss.
Warum das wichtig ist: Die Befürworter der Rahmenverträge behaupten das Gegenteil: Die Demokratie sei von den Verträgen nicht betroffen. Die Studie von Professor Andreas Glaser und Martina Stirnimann (Uni Zürich) geht jetzt den Auswirkungen auf den Grund und kommt zu einem anderen Schluss.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- «Das Parlament, die Stimmberechtigten und die Kantone verlieren an Einflussmöglichkeiten.»
- «Die effektiven Einflussmöglichkeiten verlagern sich zum einen auf die EU, wo zentrale inhaltliche Entscheidungen getroffen werden, und zum anderen auf den Bundesrat und die Bundesverwaltung.»

Die Details: Die Studie sieht die grössten Veränderungen beim Parlament:
- Neue Regeln werden künftig primär im EU-Gesetzgebungsprozess ausgearbeitet.
- Die Schweiz kann dort nur konsultativ mitwirken («Decision Shaping»), aber nicht mitentscheiden.
- Die Bundesversammlung erhält Informations- und Konsultationsrechte, diese sind jedoch nicht verbindlich.
Hinzu kommt: Bundesrat und Verwaltung erhalten erheblichen Spielraum bei der Frage, welche EU-Rechtsakte als wichtig gelten und wann das Parlament überhaupt einbezogen wird.
Auswirkungen auf die direkte Demokratie: Referenden bleiben möglich – aber nur unter der Drohung der EU von Ausgleichsmassnahmen. Die Autoren argumentieren, dass Abstimmungen künftig unter dem Wissen stattfinden, dass ein Nein wirtschaftliche oder politische Gegenmassnahmen der EU auslösen könnte. Dadurch entstehe ein erheblicher Druck auf die Stimmberechtigten. Referenden verändern ihre Wirkung.
O-Ton: «Die Entscheidungsfreiheit der Stimmberechtigten wird durch die völkerrechtliche Verpflichtung zur Übernahme und die Unsicherheit über die späteren Ausgleichsmassnahmen der EU im Falle einer Ablehnung beeinflusst.»
Die Studie zitiert den Europarechtler (und Befürworter einer Annäherung an die EU) Matthias Oesch (Uni Zürich), der zugibt, dass «die Substanz der demokratischen Rechte […] ausgehöhlt» wird.
Auswirkungen auf die direkte Demokratie: mehr Konflikte mit Volksinitiativen. Auch Volksinitiativen bleiben möglich. Die Autoren erwarten jedoch mehr Konflikte zwischen Volksentscheiden und den Verpflichtungen aus den Rahmenverträgen. Weil künftig fortlaufend neues EU-Recht übernommen werden soll, steige das Risiko, dass neue Volksinitiativen mit den bilateralen Verpflichtungen kollidieren. In solchen Fällen habe das Parlament bisher meist Lösungen bevorzugt, welche die internationalen Verpflichtungen der Schweiz möglichst wahren.
Auch die Kantone verlieren an Gewicht: Die Kantone erhalten zwar zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten im europäischen Vorfeld. Insgesamt sehen die Autoren aber einen Bedeutungsverlust klassischer föderaler Instrumente wie Standesinitiative, Kantonsreferendum und kantonaler Einflussnahme über Vernehmlassungen.
Die vorgeschlagenen Gegenmittel: Um die demokratischen und föderalen Defizite abzufedern, schlägt die Studie mehrere «flankierende Massnahmen» vor:
- verbindlicherer Einbezug des Parlaments,
- Einführung einer «Europamotion», mit der das Parlament dem Bundesrat eine schweizerische Position auftragen würde,
- Einführung einer europäischen Volksmotion, mit der das Volk dasselbe tun könnte,
- Schaffung einer ständigen Europakommission,
- frühere Vernehmlassungen,
- Einsetzung eines Demokratiebeauftragten,
- Aufbau unabhängiger «Europadienste» zur Information von Politik und Öffentlichkeit.
Das Fazit: Die Autoren kommen zum Schluss, dass die «Bilateralen III» die formellen demokratischen Rechte zwar weitgehend unangetastet lassen. Ihre praktische Wirkung werde jedoch geschwächt. Gewinner der neuen Architektur seien vor allem die EU-Institutionen sowie innerhalb der Schweiz Bundesrat und Bundesverwaltung; Verlierer seien Parlament, Stimmberechtigte und Kantone.