Die Fakten: Weniger als eine Woche nach der Ablehnung der Nachhaltigkeitsinitiative tauchen Kritiker der Rahmenverträge aus der Mitte und der FDP auf – und es sind Schwergewichte wie Bauernpräsident Markus Ritter, Thierry Burkart und Gerhard Pfister.
Die Details: Alle drei haben in Interviews klargemacht, dass sie die Rahmenverträge nicht unterstützen. Und sie tun es nicht wegen Details, sondern wegen der institutionellen Regeln:
- Markus Ritter kritisiert die Streitbeilegung in einem Interview mit SRF. Es gehe nicht, dass die EU «befehle» und die Schweiz «gehorchen» müsse. Die politischen Rechte des Parlaments und des Volkes würden eingeschränkt.
- Thierry Burkart kritisierte die Rahmenverträge als «Mini-Beitritt». Die Schweiz müsse die Ablehnung riskieren – und auch mögliche Retourkutschen der EU. Die Demokratie sei höher zu gewichten.
- Gerhard Pfister sieht in den Verträgen einen «grossen Integrationsschritt». Er würde die Verträge in der vorliegenden Form nicht unterstützen, sagte er der «FuW». Er findet, die direkte Demokratie müsse erhalten bleiben.
Das Problem: Damit stehen plötzlich zwei ehemalige Parteipräsidenten und der Bauernpräsident auf der Seite der Kritiker der Rahmenverträge. Damit haben die Befürworter nicht gerechnet. Sie machen aus den Rahmenverträgen reine Wirtschaftsverträge – und behaupten, es gebe keine Folgen für die Demokratie und die Institutionen. Gerade letzte Woche zeigte aber eine Studie des Zentrums für Demokratie Aarau, warum das Gegenteil der Fall ist. Und sogar Befürworter der Rahmenverträge, wie der Zürcher Europarechtler Matthias Oesch geben zu, dass die Substanz der demokratischen Rechte «ausgehöhlt» werde.
Die Argumentation: Ritter wie Pfister betonen, dass sie die Umsetzung im Inland abwarten wollen. Bloss: An den institutionellen Regeln, die sie kritisieren, wird es keine Änderungen mehr geben. Die stehen in den ausgehandelten Verträgen. Mehr als kosmetische Ergänzungen in inländischen Gesetzen sind nicht möglich. Auch wenn dies die Befürworter tapfer weiter behaupten.

Das grosse Bild: Bundesrat Beat Jans versuchte vor zwei Wochen, die Niederlage der SVP zu einem Sieg für seine Rahmenverträge umdeuten. Das war immer mehr Wunschdenken als Wirklichkeit – doch dass es so schnell geht, bis das klar wird, hat man unter der Bundeskuppel nicht vermutet. Die Taktik der Befürworter, die institutionellen Eingriffe in die Gesetzgebung kleinzureden oder gar zu negieren, könnte scheitern. Sie verfängt nur noch dort, wo man sich mit den Verträgen nicht auseinandergesetzt hat.
Die Prognose: Die Befürworter dürften weitermachen wie bisher und darauf hoffen, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung nicht so intensiv mit den Verträgen und ihren Auswirkungen auf die Institutionen auseinandersetzt. Deshalb kommt die Öffentlichkeit nicht zu den gleichen Schlüssen wie Burkart, Pfister und Ritter. Unterstützend führen Befürworter, Bundesrat und die meisten Medien ihre Kommunikation fort, welche die kritischen Punkte ignoriert oder fehlerhaft darstellt. Die Glaubwürdigkeit des Bundesrates verschafft ihnen dabei einen Vorteil. Die Gegner müssen mühsam aufzeigen, wieso die Behauptungen des Bundesrates nicht stimmen.
Und dann noch dies: Zwei weitere bekannte Köpfe gaben diese Woche bekannt, dass sie die Verträge ablehnen – und das ebenfalls wegen der institutionellen Annäherung:
- Konrad Hummler (bis vor Kurzem Verwaltungsratspräsident der Nebelspalter AG) in der NZZ: «Der Preis ist zu hoch, da wir viele Vorteile unseres Staatswesens und unserer Institutionen aufgeben müssten.»
- Oswald Grübel in einem Video der Weltwoche: «Wenn wir uns dem Verbund anschliessen, werden wir in einigen Jahren auf dem Niveau der EU sein.»
Das Problem: Die Befürworter haben die Sprengkraft der institutionellen Fragen unterschätzt. Das war bei der Ablehnung des Rahmenabkommens 2021 noch anders: Damals ortete der Bundesrat noch «deutlichen Klärungsbedarf» bei den institutionellen Fragen. Als das Aussendepartement wieder verhandelte, wurden diese Zugeständnisse einfach wieder abgegeben – ohne Gegengeschäft. Ebenso der Ausbau der Personenfreizügigkeit mit der Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie und einem Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger nach fünf Jahren – auch wenn sie währenddessen arbeitslos waren.
Meine Beurteilung: Man kann nur aus Schillers «Wallenstein» zitieren: «Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.»