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Bundeshaus-Insider zum Stromabkommen: Die drohenden Sanktionen der EU

Bundeshaus-Insider zum Stromabkommen: Die drohenden Sanktionen der EU
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Die Fakten: Die Energiekommission des Ständerates spricht sich mit 6 zu 4 Stimmen bei drei Enthaltungen dafür aus, auf das Stromabkommen Schweiz–EU einzutreten. Sie sieht darin eine Stärkung der Versorgungssicherheit und des Zugangs zum europäischen Strommarkt, trotz nötiger Zugeständnisse. Eine Minderheit lehnt das Abkommen wegen der dynamischen Übernahme von EU-Recht und befürchteter Einschränkungen der energiepolitischen Souveränität ab. Ein Papier aus dem Energiedepartement zeigt nun aber auf, was das genau bedeutet. 

Zwischen den Zeilen: Die Nachricht tönt positiv für die Befürworter einer Anbindung der Schweiz an den Strommarkt der EU. Doch die Kritik am Abkommen ist grösser, als die Mitteilung offenlegt. Die sechs Befürworter haben nur für Eintreten gestimmt – sie haben kein Ja zum Abkommen und zur innenpolitischen Umsetzung gegeben. Und die Enthaltungen können jederzeit ins Nein wechseln. Die Gründe für die Kritik: 

Die Details: Betreffend der Sanktionen könnten sich die Ständeräte an die Kollegen im Nationalrat wenden. Denn diese haben das vom Energiedepartement abklären lassen. In einer Notiz des «UVEK/BFE» zu Handen der nationalrätlichen Energiekommission legt die Verwaltung mögliche Ausgleichsmassnahmen offen. Die sechs Seiten liegen dem Nebelspalter vor.

Brisant: In einer Notiz an die Energiekommission des Nationalrates legt die Verwaltung mögliche Ausgleichsmassnahmen dar. Screenshot: fi.

Die Fakten: Das Energiedepartement (UVEK) zeigt in der Notiz anhand von drei Beispielen auf, welche Ausgleichsmassnahmen die EU bei einer Verletzung des Stromabkommens ergreifen könnte. Die Beispiele sind hypothetisch – aber «denkbar/möglich» wie es heisst – und sie zeigen anschaulich, wie tief das Stromabkommen in die schweizerische Strompolitik eingreift.

Die Beispiele: 

O-Ton UVEK: «Diese Querschnittsmassnahme hätte weitreichende Folgen für die Exportfähigkeit der Schweizer Industrie und würde politischen und wirtschaftlichen Druck über den Energiesektor hinaus aufbauen.»

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Einordnung: Das UVEK betont in seiner Notiz, dass die Ausgleichsmassnahmen verhältnismässig sein müssen. Die Schweiz könnte das durch das Schiedsgericht beurteilen lassen. Laut UVEK zeigen die Beispiele die Bandbreite möglicher Reaktionen der EU, «die sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können». Die EU kann gemäss UVEK:

Politische Folgen: Welche Massnahmen im Einzelfall tatsächlich ergriffen würden, ist nicht vorhersehbar. Die Beispiele bestätigen die Befürchtungen der Kritiker von links bis rechts: 

Fazit: Das Papier zeigt, erstens, wie tief das Stromabkommen in die eigenständige Strompolitik der Schweiz eingreift. Zweitens zeigen die konkreten Beispiele, wie wenig Vorteile das Stromabkommen bringt. Es drohen genau die gleichen «Nadelstiche» wie bis jetzt: Beschränkung des Marktzutritts, Ausschluss aus Gremien oder sogar sachfremde Sanktionen.

Meine Beurteilung: Das Stromabkommen ist zur Hypothek geworden. Es war einmal als Argument gedacht, die Nachteile der institutionellen Regeln bei den bestehenden Verträgen auszugleichen, vorrangig bei der Personenfreizügigkeit. Mit diesem «Paketansatz» hätten die Stimmbürger zu einem Ja zur Übernahme von EU-Recht und der entscheidenden Rolle des Gerichtshofes der EU bei der Streitbeilegung überzeu­gt werden sollen. Davon redet heute in Bern niemand mehr. Das Papier aus dem UVEK zeigt, dass selbst für sich allein betrachtet, das Stromabkommen die Preisgabe der souveränen Energiepolitik bedeutet – einer zentralen Staatsaufgabe. Und was für das Stromabkommen gilt, ist auch bei allen anderen Rahmenverträgen der Fall.