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# Vor zehn Jahren beschlossen die Briten, aus der EU auszutreten – und die Schweiz schaute zu
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- Published: 2026-06-20T00:00:00.000Z
- Updated: 2026-07-16T15:12:38.000Z
- Description: Am 23. Juni 2016 stimmte Großbritannien mit 51,9 Prozent für den Austritt aus der EU, was weitreichende Folgen für das europäische Machtgefüge hatte – auch für die Schweiz, die wie das Vereinigte Königreich eine skeptische Haltung gegenüber supranationaler Integration vertritt, aber nach d ...
- Author: Carl Baudenbacher
- Tags: Carl Baudenbacher, EU, Brexit, Schweiz, #Import 2026-08-20 15:45

Am 23\. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der Briten bei hoher Beteiligung für den Austritt aus der Europäischen Union. Wenn ein grosser Mitgliedstaat einen solchen Schritt macht, verschieben sich Gewichte, Spielräume und Prioritäten in ganz Europa.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich verbinden ein enges historisches und wirtschaftliches Verhältnis sowie eine verbreitete Skepsis gegenüber supranationalen Integrationsentwürfen. Doch in den Jahren nach dem Volksentscheid kam von Bern keine Idee, wie man aus der neuen Situation Kapital schlagen könnte. Man hatte den vermeintlichen Königsweg in der Fixierung auf Brüssel, Berlin und Paris längst gefunden – und liess sich davon nicht abbringen.

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## Späte und schwierige Mitgliedschaft 

Das Vereinigte Königreich trat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1973 bei – spät und vor allem aus ökonomischen Gründen. Auch als Mitglied blieb es ein Sonderfall: näher am Binnenmarkt als am politischen Integrationsprojekt, näher am pragmatischen Arrangement als an der föderalen Idee Europas.

Winston Churchills Zürcher Rede von 1946 steht exemplarisch für diese Distanz: Der erfolgreiche Kriegspremier warb für eine europäische Ordnung auf dem Kontinent, in der die Völker so «frei und glücklich wie die Schweiz» leben könnten. Das Vereinigte Königreich sah er als Freund und Förderer, nicht als integralen Teil davon. Diese Haltung blieb während der gesamten Dauer der EU-Mitgliedschaft des UK spürbar; im britischen Sprachgebrauch meinte «Europe» häufig weiterhin den Kontinent und nicht das eigene Land.

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Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1952 setzte Westeuropa früh auf supranationale Strukturen. Das Vereinigte Königreich und die Schweiz versuchten demgegenüber zunächst, innerhalb der 1948 gegründeten Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OEEC eine grosse Freihandelszone zu etablieren; die Initiative scheiterte. 1957 schufen die Römischen Verträge eine Gemeinschaft mit gemeinsamer Aufsicht und Gerichtsbarkeit. 

1960 entstand unter britischer Führung die **Europäische Freihandelsassoziation EFTA**, eine Organisation ohne politischen Überbau. Auch die Schweiz war Gründungsmitglied. Doch schon ein Jahr später suchte London die EWG-Mitgliedschaft, weil die Gemeinschaft wirtschaftlich attraktiver erschien. Zwei britische Beitrittsgesuche prallten zunächst am Veto des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle ab; erst nach dessen Rücktritt trat das Vereinigte Königreich am 1\. Januar 1973 zusammen mit Dänemark und Irland der EWG bei.

1975 stimmte das UK erstmals über den Fortbestand seiner Mitgliedschaft ab. Rückblickend war weniger das klare Ja zum Verbleib aufschlussrech als die dahinterstehende Grundhaltung: Die Mitgliedschaft wurde von Anfang an als politisch verhandelbares Arrangement verstanden, nicht als unumkehrbares Schicksal. Unter Margaret Thatcher verschärften sich die Spannungen: London verlangte Beitragskorrekturen, widersetzte sich Teilen der Agrar- und Sozialpolitik und unterstützte zwar den Binnenmarkt, blieb aber **Schengen** und dem **EURO** fern. Diese Opt-outs waren Ausdruck eines konstanten Musters, das wir auch aus der Schweiz kennen: mitmachen, ohne sich ganz zu binden.

Vor diesem Hintergrund wirkte später eine Bemerkung von EuGH-Präsident Koen Lenaerts besonders pointiert: Formal war das UK EU-Mitglied, faktisch aber in manchen Bereichen weniger integriert als etwa Norwegen als EWR/EFTA-Staat.

## Auf dem Weg zum Austritt 

Der konservative Premierminister David Cameron kündigte 2015 ein Referendum an, um den innenpolitischen Druck der Unabhängigkeitspartei UKIP und des europaskeptischen Flügels in den eigenen Reihen zu mindern. Cameron versprach, mit Brüssel neu zu verhandeln.

Die erreichten Zugeständnisse blieben jedoch begrenzt und vermochten den Grundkonflikt nicht zu entschärfen. Hinzu kam der Eindruck, das Vereinigte Königreich sei seit der Finanz- und Eurokrise innerhalb der EU strategisch an den **Rand gedrängt** worden. Der Europäische Stabilitätsmechanismus entstand ausserhalb des EU-Rechtsrahmens, und der EuGH bestätigte 2014 im Fall der Leerverkäufe weitreichende Regulierungsbefugnisse der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA im Finanzmarktbereich. Nicht allen in der City of London gefiel das.

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## «Brexit means Brexit» 

Im Referendumskampf dominierten Fragen der Personenfreizügigkeit, der Migration und der Souveränität. Das Ziel, eine «immer engere Union» zu schaffen, stiess auf Widerstand. Viele Austrittsbefürworter wollten die EU verlassen, den Binnenmarkt aber möglichst behalten – eine Position, die faktisch auf eine Art EWR-Mitgliedschaft im EFTA-Pfeiler oder ein institutionelles Andocken an den EFTA-Pfeiler hinausgelaufen wäre, ohne dass deren Konsequenzen offen diskutiert wurden.

Nach dem Referendum stellte die neue Premierministerin Theresa May klar, dass der Brexit umfassend zu verstehen sei: Austritt aus der EU hiess nach ihrer Lesart auch Austritt aus dem Binnenmarkt. In konservativen Kreisen kursierten zugleich Vorstellungen wie CANZUK, ein Bündnis von Kanada, Australien, Neuseeland und dem Vereinigten Königreich – Staaten, die durch eine gemeinsame Vergangenheit, das *Common Law* und die englische Sprache verbunden wären. 

Mit dem Artikel-50-EUV-Brief der britischen Regierung vom 29\. März 2017 begann die Zweijahresfrist für den Austritt zu laufen. Nach der vorgezogenen Wahl vom Juni 2017 verlor May die absolute Mehrheit und war auf die Unterstützung der kleinen nordirischen Democratic Unionist Party («DUP») angewiesen. Da Nordirland als einziger Teil Grossbritanniens eine Landgrenze zu einem EU-Mitglied hat, wurde das zu einer besonderen Herausforderung.

## Ein innerer und ein äusserer Kreis? 

Bereits im August 2016 präsentierte der Brüsseler Thinktank Bruegel ein Papier mit dem Titel «Europa nach dem Brexit: Ein Vorschlag für eine kontinentale Partnerschaft». Darin wurde argumentiert, dass weder eine strafende Trennung noch irgendein bestehendes Standardmodell für die Beziehungen zu Drittstaaten den langfristigen Interessen der EU und des UK dienen würde. Stattdessen schlugen die Autoren einen neuen Rahmen vor, die sogenannte **Kontinentale Partnerschaft** («CP»), die darauf abzielen sollte, eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten und gleichzeitig anzuerkennen, dass das UK keine vollständige politische Integration oder uneingeschränkte Freizügigkeit von Arbeitnehmern mehr akzeptieren wollte. Der Vorschlag wollte wirtschaftliche Verflechtung, politischen Realismus und das übergeordnete strategische Interesse Europas, in einer zunehmend instabilen und wettbewerbsorientierten Welt einflussreich zu bleiben, in Einklang bringen. Das Vereinigte Königreich sollte am Binnenmarkt für Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie an einer begrenzten, vorübergehenden Arbeitskräftemobilität teilnehmen, jedoch ausserhalb der supranationalen politischen Struktur der EU und ohne vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Die Partnerschaft sollte zwischenstaatlich sein. Nicht-EU-Mitglieder sollten über einen CP-Rat Mitspracherecht bei der Gestaltung relevanter Regeln haben, doch die endgültige formelle Entscheidungsgewalt sollte bei der EU bleiben. Um die Integrität des Binnenmarktes zu schützen, wären weiterhin gemeinsame Durchsetzungsmechanismen und eine gemeinsame Rechtsordnung erforderlich gewesen. Im Laufe der Zeit sollte das Modell auch die Beziehungen zu anderen Nachbarstaaten wie den EWR/EFTA-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen, der Schweiz, der Türkei und der Ukraine strukturieren und so ein Europa der zwei Kreise schaffen: einen inneren EU-Kern und einen äusseren Ring eng verbundener Partner.

## EWR oder Andocken an ESA und EFTA-Gerichtshof? 

2018 bot der frühere Kommissar und EU-Chefunterhändler *Michel Barnier* den Briten das **Andocken** an die EFTA-Überwachungsbehörde ESA und den EFTA-Gerichtshof mit je einem eigenen Vertreter an. Das hätte bedeutet, dass das UK nicht den gesamten Binnenmarktacquis übernommen hätte. Das Andocken hatte die EU 2013 bereits der Schweiz angeboten. Der Bundesrat, der einen «Point of No Return» Richtung EU-Mitgliedschaft setzen wollte, lehnte das gestützt auf eine Kampagne von Falschbehauptungen ab,

Im britischen Parlament formierte sich eine parteiübergreifende Gruppe, die im EWR-Beitritt oder im institutionellen Andocken eine Möglichkeit sah, den Binnenmarktzugang weitgehend zu sichern und zugleich politische Souveränität in zentralen Bereichen zurückzugewinnen. In Westminster, in den Medien und in der Rechtswissenschaft stiess diese Option auf erhebliche Resonanz.

## Das stolze Albion liebäugelt mit dem «Ukraine»-Modell 

Gleichwohl zeigte sich, dass die britische Regierung die zentralen institutionellen Fragen nur unzureichend durchdachte. Theresa May machte zunächst denselben Fehler wie der Bundesrat. Dieser hatte im Frühjahr 2018 den «Ukraine»-Mechanismus mit einem Pro-Forma-«Schiedsgericht», aber einem Auslegungsmonopol des EuGH akzeptiert. Mays «Chequers-Plan» vom Sommer 2018 zielte auf einen weichen Brexit im Warenverkehr, nicht aber bei Dienstleistungen. Er sollte eine harte Grenze auf der irischen Insel vermeiden, war aber aus Sicht vieler Beobachter politisch und rechtlich kaum durchsetzbar. Im Zentrum der Diskussion stand aber die Streitbeilegung. Vorgesehen war ein «Schiedspanel», das bei Fragen des EU-Rechts jedoch den EuGH um ein verbindliches Urteil hätte ersuchen müssen. Formal würde das Schiedsgericht entscheiden, materiell sollte die Auslegung zentraler Normen beim Gericht der EU bleiben. Es war der «Ukraine»-Mechanismus. In der britischen Debatte wurde auch eine historische Parallele gezogen: Grossbritannien selbst hatte China (und Japan) nach dem Zweiten Opiumkrieg ungleiche Verträge («unequal treaties») aufgezwungen, deren Hauptcharakteristikum extraterritoriale Gerichte waren. Der EuGH wurde aus britischer Sicht ebenfalls als **extraterritoriales Gericht** bezeichnet.

Der Brexit war unter anderem mit dem Versprechen verkauft worden, die Kontrolle zurückzugewinnen und der Jurisdiktion des EuGH zu entkommen. Genau diese Zusage sollte nun durch einen Mechanismus unterlaufen werden, der dem EuGH weiterhin die massgebliche Kompetenz zugewiesen hätte, mit dem Unterschied, dass er nun nicht mehr eine neutrale Instanz, sondern das Gericht der anderen Partei gewesen wäre. Von «taking back control» konnte also keine Rede sein, im Gegenteil. Das angestrebte Modell hatte vielmehr semikoloniale Züge. Zwei der überzeugtesten Brexiteers, der Brexit-Minister *David Davis* und der Aussenminister *Boris Johnson*, traten aus Protest gegen den Chequers Plan zurück.

## Austritt aus dem Binnenmarkt und echtes Schiedsgericht 

Die Zwei-Jahres-Frist für die Verhandlungen, die am 29\. März 2019 abgelaufen wäre, musste dreimal verlängert werden. Das stärkte die britische Position nicht. Das Unterhaus verwarf Theresa Mays Austrittsabkommen im Januar 2019 deutlich. Nach weiteren Niederlagen trat sie zurück; Boris Johnson übernahm und vollendete den Brexit.

Auch in den Verhandlungen über das spätere Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) versuchte die EU zunächst, das «Ukraine»-Modell durchzusetzen. Dies zeigt, dass es der EU nicht nur um die Logik des Binnenmarktes, sondern auch um Macht und institutionellen Einfluss ging.

Schliesslich entstand Ende 2020 eine zweigeteilte Ordnung: Im TCA setzte das Vereinigte Königreich einen echten Schiedsmechanismus ohne EuGH-Zuständigkeit durch. Im (zeitlich begrenzten) Austrittsvertrag wurde hingegen das «Ukraine»-Modell mit einem Fünfer-«Schiedsgericht» übernommen. Bei Fragen, welche das Unionsrecht oder aus dem Unionsrecht abgeleitetes bilaterales Recht betreffen, muss der EuGH um eine verbindliche Entscheidung ersucht werden. Im sog. Nordirland-Protokoll hat das UK sogar die volle Zuständigkeit von Kommission und EuGH akzeptiert. Nach dem Austrittsvertrag hat Nordirland einen Zwitterstatus: Es ist Teil des britischen Zollgebiets, gehört aber gleichzeitig zum Binnenmarkt.

## Wie die EU die Briten über den Tisch zog 

Dass der «Ukraine»-Mechanismus Teil des Austrittsabkommens wurde, ist mehr als ein Schönheitsfehler. Die britischen Unterhändler widmeten diesem Punkt nicht die gebotene Aufmerksamkeit. Ein wenig zugespitzt kann man sagen: Die Briten sahen nur die Nordirland-Frage und wurden von den EU-Verhandlungsführern, denen auch die Schweizer Situation bestens bekannt war, aufs Kreuz gelegt. Darin liegt der Hauptunterschied zwischen den britischen und den schweizerischen Verhandlern: Die Briten verstanden erstaunlich wenig und wurden von der Kommission überlistet, während die Schweizer einiges – wenn auch nicht alles – verstehen und ihr eigenes Volk überlisten wollen.

Immerhin: Der politische Berater Patrick Lohlein hat auf Twitter geschrieben, dass der «Ukraine»-Mechanismus vermieden werden konnte, sei eines der am meisten unterschätzten Elemente des TCA.

## Reaktion des Bundesrates: «Mind the gap» 

Trotz des Drucks auf beide Staaten suchte weder das Vereinigte Königreich noch die Schweiz in der Europapolitik einen Schulterschluss. In Bern dominierte von Anfang an der Wunsch, den 2013 eingeschlagenen Weg mit der faktischen Überwachung durch die Europäische Kommission und dem Auslegungsmonopol des EuGH zu Ende zu gehen. Offensichtlich war das von Anfang an als «Point of no Return» Richtung EU-Beitritt gedacht. 

Die offizielle Schweizer Reaktion auf den Brexit stand unter dem Motto «Mind the gap»: Bestehende Rechte und Pflichten im Verhältnis zum UK sollten gesichert und fortgeführt werden. Lücken galt es zu vermeiden. Ein breiterer politischer und institutioneller Neuansatz ausserhalb der EU wurde hingegen unterdrückt. Die beiden Schweizer Botschafter jener Jahre in London, *Dominik Furgler* und der heutige EDA-Staatssekretär *Alexandre Fasel*, betonten bei Veranstaltungen an Universitäten und im Chatham House, die Schweiz marschiere unbeirrt in Richtung Rahmenabkommen. Der Begriff Strategie steht in Politik wie Wirtschaft für geplantes Handeln – zur Umschreibung eines derart **engstirnigen Vorgehens** taugte er kaum. Mit dem Brexit hätte sich die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam mit London über eine EFTA- oder EWR-Lösung nachzudenken. Stattdessen blieb Bern am sektoriellen Bilateralismus orientiert, der zunehmend in Unilateralismus überging, und jeden Schritt vermied, der Brüssel hätte irritieren können.

Die Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die EFTA oder den EWR hätte nicht nur im britischen Interesse, sondern auch im Interesse der EFTA-Staaten bzw. der EWR/EFTA-Staaten gelegen. Ein verstärkter EFTA-Pfeiler hätte die Verhandlungsposition gegenüber der EU verbessert und den europäischen Integrationsraum für einen moderaten Systemwettbewerb geöffnet. Dass der Bundesrat diese Möglichkeit nicht einmal sondierte, erscheint deshalb als verpasste Chance.

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## Keir Starmers «dynamische Neuausrichtung» 

Die vier konservativen Regierungen, die nach dem Brexit-Referendum an der Macht waren, haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Aber auch der gegenwärtige Labour-Premier Sir Keir Starmer verfolgt keine überzeugende Wirtschafts- und Finanzpolitik. Seit 2025 verfolgt Starmer einen Annäherungskurs an die EU. Die Rede ist von «reset» und «dynamic realignment».

Dabei geht es zunächst um sektorielle Abkommen in den Bereichen sanitäre und phytosanitäre Massnahmen, Stromhandel und Emissionshandel. Das institutionelle Grundproblem bleibt freilich bestehen: Die EU beharrt auf der faktischen Aufsichtskompetenz der Kommission und dem Auslegungsmonopol des EuGH. In der britischen Europapolitik zeigt sich hier eine klare Parallele zur Schweiz: In Bern versucht man, den Souveränitätstransfer auf den EuGH mit unrichtigen oder irreführenden Behauptungen über die angebliche Selbstüberwachung der Schweiz und die angebliche Selbständigkeit des «Schiedsgerichts» zu camouflieren. In London spricht man verharmlosend davon, der EuGH habe «eine Rolle zu spielen».

Diese semantische Manipulation hat auch der Schweizer Botschafter in London, *Dominique Paravicini*, übernommen. Am 14\. April 2026 führte er vor dem European Affairs Committee des House of Lords aus, im Paket Schweiz-EU sei vorgesehen, dass der Gemischte Ausschuss im Konfliktfall zunächst einen Austausch führe. Wenn dieser nicht zum Erfolg führe, gebe es ein Verfahren, «das ein Schiedsverfahren und die **Rolle des Europäischen Gerichtshofs»** umfasse. Daran schloss er die üblichen Floskeln an: Die Entscheidung werde im Gemischten Ausschuss getroffen, und wenn das Parlament, «die direkte Demokratie» (sic!) oder die Regierung Nein sage, könne die EU verhältnismässige Gegenmassnahmen ergreifen.

Die Chance, die Kräfte zu bündeln und etwas Eigenständiges auf die Beine zu stellen, hat «Britzerland» einstweilen vertan. Bei der Reise in die Semikolonalität scheinen sich jedenfalls die Tourguides der Schweiz und Grossbritanniens einig zu sein. Ob die beiden ältesten Demokratien Europas diesen Weg gehen werden, ist allerdings eine offene Frage.