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Politische Manöver am Bundesverwaltungsgericht: Deckt die Leitung des Gerichts die gesetzeswidrige Asylgewährung an Afghaninnen?

Der «Nebelspalter» veröffentlicht einen Gastkommentar von alt Bundesverwaltungsrichter Fulvio Haefeli zu einem umstrittenen Asylurteil. Obwohl Urteile grundsätzlich öffentlich sein müssen, wurde die Publikation eines Entscheids von Richter Wenger verhindert, obwohl er von großem öffentlich ...

Von Gastautor
Politische Manöver am Bundesverwaltungsgericht: Deckt die Leitung des Gerichts die gesetzeswidrige Asylgewährung an Afghaninnen?
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Der «Nebelspalter» veröffentlicht exklusiv einen Gastkommentar von alt Bundesverwaltungsrichter Fulvio Haefeli zum Urteil über die Asylpraxis des SEM bei Afghaninnen.

Aus verschiedenen Medien ergibt sich, dass Richter Wenger (SVP) die Publikation seines Abschreibungsentscheids angeordnet hatte, dies aber verhindert wurde. Grundsätzlich gilt, dass Urteile öffentlich sind und Ausnahmen von der Urteilsöffentlichkeit nur aufgrund eines Gesetzes zulässig sind (Art. 30 Abs. 3 BV).

Der Medienbeauftragte des Bundesverwaltungsgerichts hielt gegenüber «CH-Media» fest, dass Prozessentscheide (also Abschreibungs- und Nichteintretensentscheide) von Einzelrichtern in der Regel nicht publiziert würden.

Die einschlägige gesetzliche Regelung bezüglich der Publikation von Abschreibungsentscheiden findet sich im Informationsreglement des BVGer SR 173.320.4 - Informationsreglement vom 21. Februar 2008 für das Bundesverwaltungsgericht | Fedlex , welches in Art. 6 Abs. 2 sagt:

Gerade dieser Entscheid von Richter Wenger ist nun definitiv von grossem Interesse für die Öffentlichkeit, weil aus ihm hervorgeht, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) entgegen seiner und Bundesrat Jans öffentlicher Beteuerungen vorhatte, der Afghanin ohne konkrete Prüfung des Gesuchs Asyl zu gewähren.

Wer hat die Publikation verhindert? War es die allmächtige Gerichtspräsidentin Claudia Cotting (FDP) gestützt auf Art. 2. Abs. des Informationsreglements, wonach die Präsidentin für die Information der Öffentlichkeit zuständig ist? Es wäre die gleiche Person, auf deren unklaren Rolle in der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts bei der Mobbingaffäre gegen Richter Wenger die «NZZ» online vom 28.10.2023 hingewiesen hatte.

Aufklärung tut jetzt Not, denn die Publikationsverhinderung ist als Versuch zu qualifizieren, aus politischen Gründen einen für Bundesrat Jans und das SEM belastenden Entscheid zu unterdrücken. 

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