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Nur knappes Ja für Zivildienstreförmchen

Knapp über 52 Prozent der Stimmberechtigten sprachen sich für eine leicht erschwerte Zivildienstregelung aus, was als kleiner Schritt hin zu einer stärkeren Armee gilt, aber kaum mehr bewirkt, als Missstände wie den übermässigen Anteil von Medizinstudenten im Zivildienst zu korrigieren. Di ...

Nur knappes Ja für Zivildienstreförmchen
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Die Fakten: Gut 52 Prozent stimmen für einen erschwerten Zugang zum Zivildienst. 

Warum das wichtig ist: Wer eine glaubhaft verteidigungsfähige Schweiz will, dem sollte das knappe Ergebnis zu denken geben. 

Die Einordnung: Von einer Verschärfung zu sprechen, ist beinahe schon eine Übertreibung. Es ging nicht um die Abschaffung des zivilen Ersatzdienstes oder um eine Halbierung der «Zivi»-Plätze, nicht einmal darum, die Gewissensprüfung wieder einzuführen. Die sechs Massnahmen, die das neue Gesetz vorsieht, um den Zivildienstzugang zu erschweren, sind in erster Linie eine Korrektur von Missständen, beispielsweise, dass zu viele Medizinstudenten Zivildienst leisten, obwohl sie in der Armee dringend gebraucht würden. Diese Missstände können nun zwar behoben werden, aber viel mehr wird die Reform nicht bewirken. Zwar wird es etwas unattraktiver, als bereits ausgebildeter Soldat noch «Zivi» zu werden, doch grundsätzlich bleibt der Zivildienst als frei wählbare Alternative zum Militärdienst bestehen.

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Das gilt mit dem neuen Zivildienstgesetz: 
 

  1. Wer in den Zivildienst wechselt, muss mindestens noch 150 Diensttage leisten. 
  2. Auch Unteroffiziere und Offiziere müssen das 1,5-fache ihrer verbleibenden Diensttage leisten, wenn sie in den Zivildienst gehen. 
  3. Weil es für Mediziner und Medizinstudenten derzeit zu attraktiv ist, als Zivi normal weiterzuarbeiten, der Armee aber Fachpersonal fehlt, werden Zivildienststellen, die ein Medizinstudium erfordern, abgeschafft. 
  4. Die Schiesspflicht nach dem Absolvieren aller Diensttage soll nicht mehr umgangen werden können, indem man dann noch in den Zivildienst wechselt.
  5. Zivis sollen – wie Armeeangehörige – ab ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten müssen.
  6. Der lange Zivildiensteinsatz von 180 Tagen muss im Jahr nach der Zulassung absolviert werden.

Umso ernüchternder ist das knappe Resultat der Abstimmung. Wenn selbst solch kleine Schritte nur etwas mehr als 52 Prozent des Stimmvolks überzeugen, dürften es echte Reformen zur Stärkung der Armee schwierig haben. 

Die Analyse: Warum sollte man den Zivildienst unattraktiver machen, wenn man einfach das Militär attraktiver machen kann? Diese Frage dürfte für viele entscheidend gewesen sein, die eine starke Armee an sich befürworten, aber die Vorlage dennoch abgelehnt haben. Neben den grundsätzlichen Armeegegnern machen sie wohl einen beachtlichen Anteil der Nein-Stimmen aus. 

Bei einer allfälligen weiteren Verschärfung müssten die Befürworter dies aufzeigen, um die der Armee nicht grundsätzlich abgeneigte Gruppe zu überzeugen. Gleichzeitig müsste man darlegen, dass «Zivis» zwar sinnvolle Arbeit leisten und für viele Betriebe nützlich und wichtig sind, aber die Idee des Ersatzdienstes nicht darin besteht, für günstige Arbeitskräfte zu sorgen – auch nicht für einen guten Zweck. 

Solche Diskussionen hat man im vergangenen Abstimmungskampf nur selten gehört. Die Reform erweckte in der Öffentlichkeit allgemein kaum Aufsehen, weil sie von Beginn an im Schatten der Nachhaltigkeitsinitiative stand. Ob dies eher den Gegnern oder den Befürwortern geholfen hat, ist unklar.

Gesamtbeurteilung: Es ist ein wichtiger Schritt zurück zu einer Schweiz mit starker Armee, aber nur ein sehr kleiner. Die Bürgerlichen haben gerade noch einmal Glück gehabt, können sie diesen überhaupt gehen. Sie täten gut daran, von diesem knappen Ergebnis etwas für die nächsten Schritte zu lernen.