> ## Content Index
> Fetch the complete content index at: https://nebi.chessservices.de/llms.txt
> Use this file to discover other available public pages before exploring further.

# «Nicht relevant»: Der Bund will nicht wissen, woher die Afghaninnen kommen
- URL: https://nebi.chessservices.de/nicht-relevant-der-bund-will-nicht-wissen-woher-die-afghaninnen-kommen/
- Published: 2026-06-15T00:00:00.000Z
- Updated: 2026-07-16T15:12:46.000Z
- Description: Der Bund prüft bei Asylsuchenden nicht, ob sie zuvor in Drittstaaten wie dem Iran lebten, da dies laut Justizminister Beat Jans «nicht relevant» sei. Das SEM erkennt seit Juli 2023 afghanische Frauen und Mädchen grundsätzlich als Flüchtlinge an, wobei 98 Prozent der Asylgesuche bewilligt w ...
- Author: Camille Lothe
- Tags: Camille Lothe, Beat Jans, Bundesamt für Justiz, Staatssekretariat für Migration, Asylpolitik, #Import 2026-08-20 15:45

**Die Fakten:** Der Bund überprüft bei Asylsuchenden grundsätzlich nicht, ob und wie lange sie sich in Drittstaaten aufgehalten haben, bevor sie in der Schweiz Asyl beantragen. Diese Angaben seien für das Asylverfahren «nicht relevant», antwortet Justizminister Beat Jans in der Fragestunde des Nationalrates.  
  
**Warum das wichtig ist:** Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich die Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) gerügt. Afghaninnen würden entgegen dem Gesetz ohne Einzelfallprüfung als verfolgt behandelt. In der Fragestunde des Nationalrats forderten Parlamentarier darum Antworten von Justizminister Beat Jans.

Diese Antworten lassen aufhorchen. Seit der Praxisänderung im Juli 2023 gewährt das SEM Frauen und Mädchen aus Afghanistan grundsätzlich Asyl statt nur einer vorläufigen Aufnahme. Bis Ende April dieses Jahr wurden daher rund 10’200 afghanische Staatsangehörige [als Flüchtlinge anerkannt](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20267576&ref=nebi.chessservices.de). 

- Von diesen lebten bereits 49 Prozent mit einem geregelten Aufenthalt in der Schweiz. Diese Personen verfügten entweder über eine «ausländerrechtliche Aufenthaltsbewilligung B, eine Niederlassungsbewilligung C oder eine vorläufige Aufnahme», [antwortet das SEM](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20267576&ref=nebi.chessservices.de).
- Im gleichen Zeitraum sind rund weitere 13’000 afghanische Staatsangehörige neu in die Schweiz eingereist.
- Die Asylgesuche von afghanischen Frauen wurden zu 98 Prozent gutgeheissen.

![](https://nebi.chessservices.de/content/images/2026/06/nichtrelevantderbundwillnichtwissenwoherdieafghaninnenkommen_1aB10HybridEVGalaxySilverstatic6.jpg)

Sponsored Content 

Entspannt weiter fahren 

Der Leapmotor B10 Hybrid EV fährt immer elektrisch – nimmt aber für lange Strecken einen Benzinmotor als Stromgenerator mit. Dank dieser Kombination gehört Reichweitenangst der Vergangenheit an ohne dass auf das dynamische Fahrgefühl eines Elektroautos verzichtet werden muss. 

Ramon Egger 

**Brisant:** Das SEM verfügt über «keine spezifischen statistischen Informationen» zum letzten Wohnort dieser Personen. Das spielt auch keine Rolle. Denn: Der Aufenthalt in einem Drittstaat wie zum Beispiel Iran ist für [Justizminister Beat Jans «kein Ausschlussgrund für Asyl»](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20267586&ref=nebi.chessservices.de). Die entsprechenden Daten seien für das Asylverfahren «nicht relevant».  
  
Mit anderen Worten: Von den 13’000 eingereisten Afghaninnen und Afghanen will das SEM gar nicht erst wissen, wo sie sich vor ihrer Einreise aufhielten. Das gilt auch für alle anderen Asylbewerber.  
  
**Der Kontext:** Erst letzte Woche rügte das Bundesverwaltungsgericht die Praxis des SEM. Ausgang war [eine Recherche des «Nebelspalters»](https://www.nebelspalter.ch/themen/2024/12/exklusiv-diese-sieben-fragen-muessen-afghaninnen-fuer-asyl-beantworten?ref=nebi.chessservices.de). Offiziell [hielt das SEM stets fest](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20247973&ref=nebi.chessservices.de), dass keine automatische Anerkennung von Afghaninnen erfolge und jeder Fall einzeln geprüft werde. Das Gericht kam zu einem anderen Schluss: Der bereitgestellte Fragebogen reiche dazu nicht aus.

- Justizminister Beat Jans hält auch nach dem Urteil [an der Darstellung des Bundes fest](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20267608&ref=nebi.chessservices.de): Das SEM führe weiterhin «Einzelfallprüfungen durch» und sieht «keine Veranlassung, diese Praxis zu ändern».

**Wie es weiter geht:** Justizminister Beat Jans konnte die Kritik zur Asylpraxis des SEM nicht aus dem Weg räumen. SVP-Nationalrat Gregor Rutz hat bereits [im «Nebelspalter» angekündigt](https://www.nebelspalter.ch/themen/2026/06/svp-nationalrat-gregor-rutz-bundesrat-jans-hat-uns-brandschwarz-angelogen?ref=nebi.chessservices.de), dass er seinen Vorstoss, welcher der aktuellen Praxis ein Ende setzen will, erneut einreichen wird. Dieser wurde zuvor mit einer Stimme Unterschied abgelehnt – unter anderem wegen der Beteuerungen von Beat Jans, dass es stets zu einer «Einzelfallprüfung» komme.

*Hinweis: Das Staatssekretariat für Migration wurde für eine Stellungnahme zur Antwort von Justizminister Beat Jans aus der Fragestunde des Nationalrates angefragt. Bis zum Redaktionsschluss ist keine Antwort eingegangen.*