Am letzten Donnerstag hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) düstere Perspektiven zur Finanzlage der Invalidenversicherung (IV) präsentiert. Gemäss Referenzszenario geht der IV im Jahr 2031 das Geld aus. Das noch vorhandene Kapital von heute noch 3,5 Milliarden Franken ist dann weg.
Der Grund dafür ist klar. Die Neurenten nehmen seit 2016 stark zu. Im Jahr 2025 gab es in der Schweiz insgesamt 25’200 Neurentenbeziehende (Zahlen: IV-Statistik 2025). Dieser Anstieg wird durch eine Zunahme psychischer Erkrankungen vor allem bei jungen Erwachsenen (18 bis 24), aber auch bei Personen kurz vor der Pensionierung (60 bis 64), verursacht.
Im Jahr 2025 wurde insgesamt jede zweite Neurente aufgrund einer psychischen Krankheit gesprochen und dieser Anstieg dürfte sich weiter fortsetzen. Alle übrigen Invaliditätsursachen (Unfall, Knochen und Bewegungsorgane, Nervensystem, Geburtsgebrechen) blieben seit 2016 hingegen mehr oder weniger konstant.

Eine Zunahme der psychischen Erkrankungen ist allerdings kein neues Phänomen. Das Verhältnis von Neuanmeldungen zu den bei der IV insgesamt versicherten Personen war im Jahr 2003 schon einmal auf einem ähnlich hohen Niveau wie heute. Von 1990 bis 2003 kam es zu einem starken Anstieg von IV-Anmeldungen. Allerdings erreichten im Jahr 2003 nicht nur die Neuanmeldungen aufgrund von psychischen Erkrankungen ein Höchstniveau, sondern auch Neuanmeldungen aufgrund weiterer Erkrankungen. Von 2003 bis 2006 gingen diese Neuanmeldungen dann aber schlagartig zurück. Erst im Jahr 2016 begann der bis heute andauernde Wiederanstieg der IV-Anmeldungen aufgrund von psychischen Erkrankungen.
Gibt es für diese Entwicklungen gute Erklärungen? Waren bis 2003 Ursachen am Werk, die zu psychischen Erkrankungen führten, aber dann nach 2003 schlagartig verschwanden? Und sind diese Krankheitsursachen in neuester Zeit wieder zurückgekehrt? Natürlich nicht! Die psychische Gesundheit der Schweizer Bevölkerung blieb weitgehend konstant. Was sich hingegen veränderte, war der Schwierigkeitsgrad, sich als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um dann eine IV-Rente zugesprochen zu bekommen.
Bis ins Jahr 2003 war es relativ einfach, aufgrund psychischer und anderer Erkrankungen für arbeitsunfähig erklärt zu werden. Doch Anfang der 2000er-Jahre geriet die IV genau wie heute unter starken finanziellen Druck. Die Politik reagierte mit mehreren Reformen, welche den Zugang zu IV-Renten erschwerten. Die Anspruchsvoraussetzungen wurden strenger geprüft und insbesondere bei psychischen Erkrankungen wurden die Abklärungen intensiviert. Das Prinzip «Integration vor Rente» setzte sich allgemein durch. Die Wirkung liess nicht auf sich warten. Von 2003 bis 2006 sank die Zahl der Neurenten um fast die Hälfte.
Welche Faktoren erklären aber den neuen Anstieg bei psychischen Erkrankungen seit 2016? Im Jahr 2015 wurde die Abklärung der Ansprüche auf IV-Renten neu definiert. Weil die Auswirkungen von psychischen Erkrankungen auf die Arbeitsfähigkeit schwieriger nachweisbar sind als bei körperlichen Gebrechen, beurteilen die IV-Stellen die Arbeitsfähigkeit seither vor allem anhand von Indikatoren und nicht mehr aufgrund bestimmter Diagnosen. Diese umfassen die Schwere der gesundheitlichen Schädigung, die Persönlichkeit, den sozialen Kontext sowie das Verhalten der Versicherten im Alltag, in Therapien und während der Eingliederungsbemühungen. Mit anderen Worten: der Zugang zu IV-Renten wurde wieder spürbar erleichtert.
Diese Erleichterung kommt letztlich allen Betroffenen entgegen. Deren Anreize werden in der Politik aber meist totgeschwiegen. Menschen, die IV aufgrund von psychischen Erkrankungen beziehen, besitzen oft eine Persönlichkeit, die es ihnen schwer macht, sich in das Berufsleben zu integrieren. Deshalb greifen sie zu, wenn sich die Möglichkeit bietet, mühsam erarbeiteten Lohn durch leistungslose Renten zu ersetzen. Aber auch Arbeitgeber haben einen Anreiz, schwierig integrierbare Menschen möglichst vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Denn diese verursachen zusätzlichen Aufwand durch häufige Krankheitsabwesenheit, geringe Belastbarkeit und schwierige Führbarkeit.
Für IV- Experten, welche mit der Abklärung der Arbeitsfähigkeit beauftragt sind, ist es ebenfalls einfacher, Arbeitsunfähigkeit zu ermöglichen, statt zu verhindern. Wie eine Studie im Auftrag des BSV aus dem Jahr 2024 zeigt, erweist sich der Umgang mit dem Indikator «Persönlichkeit» als äusserst aufwendig, und es müssen häufig Gutachten in Auftrag gegeben werden. Es ist praktisch unmöglich, aus den Aktivitäten in anderen Lebensbereichen wie dem Haushalt oder der Freizeit Rückschlüsse auf die Arbeitsfähigkeit zu ziehen. Wer unter solchen Umständen Arbeitsfähigkeit bescheinigt, muss oft mit langen Verfahren rechnen. Arbeitsunfähigkeit wird von den Betroffenen hingegen in den meisten Fällen ohne Murrer akzeptiert, und die Experten können sich juristische Scherereien ersparen.
Natürlich lässt sich nicht ausschliessen, dass gewisse psychische Erkrankungen tatsächlich zugenommen haben und für einen Teil des Kostenanstiegs bei der IV seit 2016 verantwortlich sind. Aber allgemein gilt: Je einfacher es ist, Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen zu erlangen, umso mehr psychische Erkrankungen wird es geben. Und umso grösser werden die finanziellen Probleme der IV in Zukunft ausfallen.