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# Der Schaden pro Zürcher Haushalt könnte weit über 1000 Franken betragen
- URL: https://nebi.chessservices.de/der-schaden-pro-zurcher-haushalt-konnte-weit-uber-1000-franken-betragen/
- Published: 2026-07-14T00:00:00.000Z
- Updated: 2026-07-16T15:01:53.000Z
- Description: Die Wettbewerbskommission (Weko) hat festgestellt, dass die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) über Jahre hinweg rechtliche Vorgaben bei der Strombeschaffung missachtet haben, indem sie Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung freihändig an das Unternehmen Primeo vergaben, an dem d ...
- Author: Alex Reichmuth
- Tags: Alex Reichmuth, Zürich, Wirtschaft, WEKO, Stromversorgung, Strompreise, Klima und Energie, Energiepreis, Energiepolitik, Preise, Strompreis, Recht, #Import 2026-08-20 15:45

**Die Fakten:** Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) haben über Jahre rechtliche Vorgaben bei der Strombeschaffung missachtet. Das hat die Wettbewerbskommission (Weko) festgestellt. 

**Warum das wichtig ist:** Weil die EKZ Aufträge für die Strombeschaffung freihändig an das Nordwestschweizer Energieunternehmen Primeo vergeben haben, statt sie öffentlich auszuschreiben, konnte die Elektrizität über Jahre möglicherweise nicht zum günstigsten Preis beschafft werden. Für die Kunden könnte ein Schaden von bis zu 878 Millionen Franken entstanden sein. Pro Haushalt im Kanton Zürich würde das bis 1626 Franken ausmachen. 

**Das Zitat:** «Die von EKZ praktizierten Strombeschaffungen \[...\] erfüllen aus Sicht des Sekretariats die Voraussetzungen an eine freihändige Vergabe nicht vollumfänglich. Die EKZ hätten den Einkauf von Terminmarktprodukten für die Grundversorgung im offenen oder selektiven Verfahren ausschreiben sollen.» (Weko-Sekretariat) 

![](https://nebi.chessservices.de/content/images/2026/07/derschadenprozuercherhaushaltkoennteweitueber1000frankenbetr_1aB10HybridEVGalaxySilverstatic6.jpg)

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**Das ist passiert:** 

- Die EKZ schanzten Ende 2021 dem Unternehmen Primeo, an dem sie mit 25 Prozent beteiligt sind, einen grossen Auftrag für die Stromlieferung zu.
- Der Auftrag erfolgte freihändig, ohne Ausschreibung.
- So wurden Konkurrenten, die den Strom möglicherweise günstiger hätten liefern können, ausgeschlossen.
- Weil der Strommarkt in der Schweiz für Privatkunden noch nicht liberalisiert ist, waren mehrere hunderttausend Privathaushalte in den 125 Zürcher Gemeinden im Versorgungsgebiet der EKZ gezwungen, den möglicherweise überteuerten Strom zu beziehen und zu bezahlen.
- Ende 2024 wurden die beschriebenen Vorgänge im Rahmen einer Marktbeobachtung an die Weko gemeldet.
- Die Schlussbeurteilung des Weko-Sekretariats liegt nun vor.

**Pikant:** Der frühere, langjährige Finanzchef der EKZ wurde 2021 pensioniert. Während seiner Zeit wurde die Beteiligung der EKZ an Primeo aufgegleist. Nach seiner Pensionierung wechselte der Mann nahtlos in den Verwaltungsrat von Primeo. Primeo konnte in der Folge den EKZ während Jahren Strom liefern, ohne je ein Ausschreibungsverfahren durchlaufen zu haben. 

**Die Erkenntnisse der Weko:** Gemäss einem Schreiben, das dem «Nebelspalter» vorliegt, ist das Weko-Sekretariat vor Kurzem zu diesen Schlüssen gekommen: 

- Die Strombeschaffung für die Grundversorgung der EKZ wäre ausschreibungspflichtig gewesen.
- Die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe entsprechender Lieferaufträge waren nicht erfüllt.
- Die EKZ haben damit widerrechtlich den Marktzugang für potenzielle andere Anbieter beschränkt und damit das sogenannte Nichtdiskriminierungsverbot verletzt.
- Zudem haben die EKZ bestimmte Publikationspflichten nicht eingehalten.
- Bei möglichen weiteren Rechtsverstössen behält sich die Weko eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht vor.

**Der Schaden für die EKZ-Kunden:** Eine Berechnung eines Fachmanns, der mit Strombeschaffung und Energievermarktung vertraut ist, beziffert auf Basis der vorliegenden Unterlagen und öffentlicher Tarifdaten der Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) die mögliche maximale rechnerische Schadensgrösse auf bis zu 878 Millionen Franken. Konkret: 

- **2022:** 166 Millionen Franken
- **2023:** 267 Millionen Franken
- **2024:** 445 Millionen Franken
- **Total:** 878 Millionen Franken

Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden summiert sich der Schaden über diese drei Jahre auf maximal 1626 Franken. So viel Geld haben die Haushalte im schlimmsten Fall wegen der Rechtsverstösse der EKZ verloren. 

**Die Stellungnahme der EKZ:** Der «Nebelspalter» hat das Unternehmen um eine Reaktion auf die in diesem Artikel gemachten Feststellungen gebeten. Das sind die wichtigsten Aussagen: 

- Das Weko-Sekretariat habe nur die Vergabe des Dienstleistungsauftrags zur Strombeschaffung ohne Ausschreibung an Primeo beanstandet, nicht aber die Strombeschaffung selbst.
- Für die grundversorgten Kunden seien zu keinem Zeitpunkt Nachteile entstanden. Die EKZ hätten immer das jeweils günstigste Angebot am Markt beschafft und stets alle Angebote der ihnen bekannten Energielieferanten geprüft.
- Die genannten Mehrkosten seien «völlig aus der Luft gegriffen und komplett unplausibel». Diese behaupteten Mehrkosten würden beinahe den gesamten Beschaffungskosten der EKZ am Markt entsprechen. «Wären Sie korrekt, würde der Energietarif der EKZ ohne diese Mehrkosten fast null Rappen pro Kilowattstunde betragen.» Das sei unmöglich.
- Das Weko-Sekretariat habe zwar eine Marktbeobachtung durchgeführt, aber weder ein Verfahren gegen die EKZ eröffnet noch eine Beschwerde erhoben.
- Die Resultate der Marktbeobachtung der Weko würden «nicht in allen Punkten» der juristischen Auffassung der EKZ entsprechen.

**Anmerkung:** 

- Formal ging es bei Primeo um Dienstleistungsmandate im Kontext der Strombeschaffung, nicht um einen isolierten Stromliefervertrag.
- Das ändert am Kern der Weko-Kritik nichts, weil die Weko sowohl die Strombeschaffung für die Grundversorgung als auch die damit verbundenen Dienstleistungsmandate beanstandet.
- Denn das Weko-Sekratariat kritisiert explizit wie oben zitiert die von der EKZ praktizierten Strombeschaffungen, aber auch die Dienstleistungsmandate: «Gemäss der Einschätzung des Sekretariats waren die rechtlichen Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe von Dienstleistungsmandaten \[...\] im konkreten Fall nicht gegeben.»
- Das WEKO-Sekretariat unterscheidet also ausdrücklich zwischen der Strombeschaffung für die Grundversorgung und den Dienstleistungsmandaten zu deren Bewirtschaftung. Es beanstandet beide Ebenen.
- Entscheidend ist deshalb nicht die Mandatsvergütung, sondern der fehlende Markttest für die Beschaffungslösung und die daraus folgenden Energiekonditionen.

**Meine Einschätzung:** Es ist erstaunlich, mit welcher Nonchalance die EKZ als öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz des Kantons Zürich das Recht verletzt haben. Man kann nur hoffen, dass die Weko auch künftig genau hinschaut und bei weiteren Rechtsverstössen aktiv wird.