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# Bundeshaus-Insider zum Stromabkommen: Die drohenden Sanktionen der EU
- URL: https://nebi.chessservices.de/bundeshaus-insider-zum-stromabkommen-die-drohenden-sanktionen-der-eu/
- Published: 2026-07-03T00:00:00.000Z
- Updated: 2026-07-16T15:12:25.000Z
- Author: Dominik Feusi
- Tags: Dominik Feusi, Rahmenverträge, Stromabkommen, EU, EU-Kommission, EU-Politik, EU-Recht, EuGH, Stromversorgung, Strom, Energiepolitik, Souveränität, Bundeshaus-Insider, #Import 2026-08-20 15:45

**Die Fakten:** Die Energiekommission des Ständerates [spricht sich mit 6 zu 4 Stimmen bei drei Enthaltungen dafür ](https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-urek-s-2026-06-23.aspx?lang=1031&ref=nebi.chessservices.de)aus, auf das Stromabkommen Schweiz–EU einzutreten. Sie sieht darin eine Stärkung der Versorgungssicherheit und des Zugangs zum europäischen Strommarkt, trotz nötiger Zugeständnisse. Eine Minderheit lehnt das Abkommen wegen der dynamischen Übernahme von EU-Recht und befürchteter Einschränkungen der energiepolitischen Souveränität ab. Ein Papier aus dem Energiedepartement zeigt nun aber auf, was das genau bedeutet. 

**Zwischen den Zeilen:** Die Nachricht tönt positiv für die Befürworter einer Anbindung der Schweiz an den Strommarkt der EU. Doch die Kritik am Abkommen ist grösser, als die Mitteilung offenlegt. Die sechs Befürworter haben nur für Eintreten gestimmt – sie haben kein Ja zum Abkommen und zur innenpolitischen Umsetzung gegeben. Und die Enthaltungen können jederzeit ins Nein wechseln. Die Gründe für die Kritik: 

- Die Bergkantone befürchten die Unterstellung ihrer Wasserkraftwerke unter das [Beihilferecht](https://www.nebelspalter.ch/themen/2025/11/reservekraftwerke-gegen-blackouts-die-eu-entscheidet-kuenftig-mit?ref=nebi.chessservices.de) der EU. Dass vom Abkommen nicht betroffen ist, was nicht im Abkommen erwähnt ist, glauben die Ständeräte den Verhandlern nicht. Der [angebliche Schriftverkehr blieb eine Behauptung](https://www.nebelspalter.ch/themen/2026/04/anhoerungen-in-der-energiekommission-stromabkommen-steht-auf-der-kippe?ref=nebi.chessservices.de) der Beamten.
- Die ebenso umfangreiche, wie komplexe Umsetzung im Inland zeigt, welche Regulierung die Anbindung an die EU auslöst. Sie wird die Kommission noch einige Tage beschäftigen.
- Die möglichen Ausgleichsmassnahmen gaben zu reden, nur schon weil nicht sicher ist, ob die innenpolitische Umsetzung von der EU akzeptiert wird.

**Die Details:** Betreffend der Sanktionen könnten sich die Ständeräte an die Kollegen im Nationalrat wenden. Denn diese haben das vom Energiedepartement abklären lassen. In einer Notiz des «UVEK/BFE» zu Handen der nationalrätlichen Energiekommission legt die Verwaltung mögliche Ausgleichsmassnahmen offen. Die sechs Seiten liegen dem Nebelspalter vor.

![](https://nebi.xbopp.com/content/images/2026/07/Bildschirmfoto2.jpg) 

*Brisant: In einer Notiz an die Energiekommission des Nationalrates legt die Verwaltung mögliche Ausgleichsmassnahmen dar. Screenshot: fi.*   
  
**Die Fakten:** Das Energiedepartement (UVEK) zeigt in der Notiz anhand von drei Beispielen auf, welche Ausgleichsmassnahmen die EU bei einer Verletzung des Stromabkommens ergreifen könnte. Die Beispiele sind hypothetisch – aber «denkbar/möglich» wie es heisst – und sie zeigen anschaulich, wie tief das Stromabkommen in die schweizerische Strompolitik eingreift.

**Die Beispiele:** 

- **Die Schweiz darf nicht mehr eigenständig definieren, was Grundversorgung ist:** Behielte die Schweiz eine höhere Verbrauchsschwelle für die Grundversorgung bei, als das Abkommen (oder die EU) erlaubt, könnte die EU Schweizer Stromlieferanten den Zugang zu bestimmten Endkundenmärkten in der EU beschränken. Das UVEK geht davon aus, dass die EU dann Lieferanten aus der Schweiz verbieten würde, kleinere Kunden in der EU zu beliefern.
- **Die Schweiz darf nicht mehr selbstständig Stromreserven für den Winter bereitstellen:** Setzt sich die Schweiz über eine von der EU erstellte Schätzung der nötigen Reserve hinweg, verletzt sie die Regeln des Stromabkommens. Das UVEK vermutet, dass die EU dann die Mitwirkungsrechte der Schweiz in europäischen Stromgremien einschränken würde – mit möglichen Nachteilen bei der Netzkoordination.
- **Die Schweiz muss alles künftige EU-Recht übernehmen:** Verweigert die Schweiz die Übernahme neuer Strommarktregeln entgegen dem Abkommen, wären auch Ausgleichsmassnahmen in anderen Binnenmarktabkommen denkbar. Das UVEK schreibt, dass zum Beispiel das Abkommen über technische Handelshemmnisse («MRA-Abkommen») nicht mehr aktualisiert werden könnte. Das Stromabkommen lässt Sanktionen in anderen Abkommen (ausser dem Landwirtschaftsabkommen) zu.
![](https://nebi.xbopp.com/content/images/2026/07/Bildschirmfoto20260703um094939.png) 

**O-Ton UVEK:** «Diese Querschnittsmassnahme hätte weitreichende Folgen für die Exportfähigkeit der Schweizer Industrie und würde politischen und wirtschaftlichen Druck über den Energiesektor hinaus aufbauen.»

![](https://nebi.chessservices.de/content/images/2026/07/stromabkommendiedrohendensanktionen_1aB10HybridEVGalaxySilverstatic6.jpg)

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**Einordnung:** Das UVEK betont in seiner Notiz, dass die Ausgleichsmassnahmen verhältnismässig sein müssen. Die Schweiz könnte das durch das Schiedsgericht beurteilen lassen. Laut UVEK zeigen die Beispiele die Bandbreite möglicher Reaktionen der EU, «die sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können». Die EU kann gemäss UVEK:

- im Stromsektor eingreifen und den Marktzugang einschränken.
- institutionelle Einschränkungen anordnen und die Schweiz aus Gremien ausschliessen.
- und sogar in völlig anderen Bereichen der bilateralen Verträge die Schweiz bestrafen.

**Politische Folgen:** Welche Massnahmen im Einzelfall tatsächlich ergriffen würden, ist nicht vorhersehbar. Die Beispiele bestätigen die Befürchtungen der Kritiker von links bis rechts: 

- SP und Grüne befürchten, dass die Grundversorgung, in der Stromtarife reguliert werden dürfen, viel zu stark eingeschränkt wird – zum Leidwesen der Haushalte und kleinen Firmenkunden.
- Die Bürgerlichen sorgen sich um eine sichere Stromversorgung, vor allem im Winter. Dazu braucht es Reserven, und den Spielraum, diese so hoch anzusetzen, wie die Schweiz es für nötig erachtet. Das ist mit dem Stromabkommen nicht mehr möglich.
- SVP, Mitte und Teile der FDP haben Mühe mit der Verpflichtung zur Übernahme der Strommarktregulierung der EU. So könnte Brüssel einseitig die Regeln ändern – und die Schweiz muss sie nachvollziehen.

**Fazit:** Das Papier zeigt, erstens, wie tief das Stromabkommen in die eigenständige Strompolitik der Schweiz eingreift. Zweitens zeigen die konkreten Beispiele, wie wenig Vorteile das Stromabkommen bringt. Es drohen genau die gleichen «Nadelstiche» wie bis jetzt: Beschränkung des Marktzutritts, Ausschluss aus Gremien oder sogar sachfremde Sanktionen.  
  
**Meine Beurteilung:** Das Stromabkommen ist zur Hypothek geworden. Es war einmal als Argument gedacht, die Nachteile der institutionellen Regeln bei den bestehenden Verträgen auszugleichen, vorrangig bei der Personenfreizügigkeit. Mit diesem «Paketansatz» hätten die Stimmbürger zu einem Ja zur Übernahme von EU-Recht und der entscheidenden Rolle des Gerichtshofes der EU bei der Streitbeilegung überzeu­gt werden sollen. Davon [redet heute in Bern niemand mehr](https://www.nebelspalter.ch/themen/2025/11/rahmenvertraege-warum-der-paketansatz-gescheitert-ist?ref=nebi.chessservices.de). Das Papier aus dem UVEK zeigt, dass selbst für sich allein betrachtet, das Stromabkommen die Preisgabe der souveränen Energiepolitik bedeutet – einer zentralen Staatsaufgabe. Und was für das Stromabkommen gilt, ist auch bei allen anderen Rahmenverträgen der Fall.