Die Fakten: Die Ärzte sind in Aufruhr. Der Bundesrat will eine Obergrenze für die Abrechnung von Leistungen pro Tag festlegen. Der «Tarfideckel» ist ein Auftrag des Parlamentes. Die Versicherungen und die Ärzte haben gemeinsam einen Vorschlag ausgearbeitet. Eine Petition dagegen hat bereits mehr als 25’000 Unterschriften gesammelt.
Warum es wichtig ist: Mit dem «Kostendämpfungspaket 2» sollen die Prämien der Krankenversicherung zwar nicht gesenkt werden, aber (hoffentlich) weniger stark steigen. Die gesunden Prämienzahler sollen vor Leistungserbringern geschützt werden, die zu viel abrechnen.

Die Details:
- Ärzte rechnen ihre Leistungen mit Taxpunkten nach einem komplexen Tarifsystem ab. Maximal zulässig sind ab 2027 noch 1577 Taxpunkte pro Arbeitstag, was 12 Stunden Arbeit mit Patienten entspricht.
- Die Obergrenze gilt nur für ärztliche Leistungen, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden – nicht für Büroarbeiten.
- Massgebend ist der Monatsdurchschnitt der Taxpunkte pro Arbeitstag.
- Die Grenze gilt pro Arzt, nicht pro Praxis.
- Infrastruktur- und Personalkosten (IPL), ambulante Pauschalen sowie Notfallzuschläge und Berichte oder Gutachten sind ausgenommen.
- Das Modell kann im Rahmen der jährlichen Tarifpflege angepasst werden.
Der Hintergrund: Die gesetzliche Grundlage wurde im März 2025 vom Parlament beschlossen. Der Bundesrat verlangte daraufhin von den Tarifpartnern ein Umsetzungskonzept. Die FMH lehnte eine gesetzliche Höchstgrenze zwar ab, unterstützte aber eine tarifpartnerschaftliche Lösung, um die Patientenversorgung möglichst nicht einzuschränken und spätere Anpassungen zu ermöglichen.
Meine Beurteilung: Der ambulante Bereich des Gesundheitswesens ist hochgradig reguliert. Die Ärzte profitieren von festgelegten Preisen pro erbrachter Leistung. Ob ihre Patienten tatsächlich gesund werden, spielt nur indirekt eine Rolle. Sie dürfen mit einer obligatorischen Krankenversicherung zu Lasten aller anderen Versicherten abrechnen. Die Krankenversicherungen sind verpflichtet, mit jedem zugelassenen Arzt abzurechnen (Kontrahierungszwang). Dass angesichts dieser Privilegien der Staat etwas gegen den Missbrauch unternimmt, ist die logische Folge der Regulierung.
Die Lösung: Die Ärzte könnten eine Petition zur Deregulierung des Gesundheitswesens starten und zum Beispiel die Bezahlung nach der Qualität oder dem Resultat der Leistung fordern. Sie könnten sich für die Abschaffung des Kontrahierungszwangs einsetzen, um den Missbrauch in den eigenen Reihen zu bekämpfen – dann hätten sie genug Argumente, um den «Tarifdeckel» auch gerade loszuwerden. Leider wird das nicht geschehen. Wettet jemand dagegen?